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Samstag, 17. April 2021

Luther auf dem Reichstag in Worms 1521

Luther auf dem Reichstag in Worms


Im April 1521 wurde der streitbare Theologe zum Reichstag nach Worms bestellt. Dort auf dem Reichtag sollte er vor dem Reichstag seine Thesen widerrufen. Da Kaiser Karl V. freies Geleit zusicherte, hatte sich Luther am 2. April 1521 auf die Reise nach Worms gemacht. Schon die Anreise zum Reichstag wurde nicht zu dem von der Kirche erhofften Bußgang, sie glich eher einem Triumphzug, bei dem Luther an vielen Orten – wie auch auf seiner Rückreise Anfang Mai in Hersfeld – mit Begeisterung empfangen wurde. Er predigte in Erfurt, Gotha und Eisenach. Auch in Worms, wohin er am 16. April gelangte, wurde er vom Volk umjubelt. Das Verhör fand am 17. und 18. April 1521 im Wormser Bischofshof statt.

Noch am Abend vor der Ankunft in Worms versuchte Reichsritter Franz von Sickingen, Luther im Oppenheimer Gasthaus "Zur Kanne" zu überreden, die Weiterfahrt abzubrechen und sich stattdessen auf seiner Ritterburg zu verstecken. Luther schlug das Angebot aus: «Wenn so viel Teufel zu Worms wären als Ziegel auf den Dächern, so wollt' ich hinein.»

Luther hat die Vorladung zum Reichstag nach Worms als Möglichkeit zur Disputation verstanden. Doch eine ernsthafte Debatte hatte der junge Kaiser Karl V. zu keinem Zeitpunkt auch nur erwogen. Luther wurde für vogelfrei erklärt.

Zwei Tage später wurden Luther bei seinem ersten Zusammentreffen mit Kaiser Karl im Wormser Bischofspalast lediglich zwei Fragen gestellt: Ob die ihm zum Vorwurf gemachten anti-päpstlichen Schriften tatsächlich von ihm stammten und ob er sie widerrufe. Der Reformator bat sich noch eine Nacht Bedenkzeit aus.

Luther auf dem Reichstag in Worms Am 17. und 18. April erfolgte das Verhör Martin Luthers durch Kaiser Karl beim Reichstag in Worms. Luther wurden bei seinem ersten Zusammentreffen mit Kaiser Karl im Wormser Bischofspalast lediglich zwei Fragen gestellt: Ob die ihm zum Vorwurf gemachten anti-päpstlichen Schriften tatsächlich von ihm stammten und ob er sie widerrufe. Der Reformator bat sich noch eine Nacht Bedenkzeit aus.

Beim zweiten Verhör erklärte Luther dem Herrscher am 18. April 1521 in einer ausgefeilten Verteidigungsrede, er sehe sich durch die Bibel bestätigt und könne seine Ansichten nicht gegen das eigene Gewissen verleugnen.

Der Augustinermönch berief sich in seiner mutigen Verteidigungsrede auf sein Gewissen. Luther stand auf dem Reichstag mutig Rede und Antwort und verteidigte seine Auslegung der christlichen Lehre. Er focht dabei einen Gewissenskonflikt aus, um den rechten Glauben und dessen Auslegung gemäß der Bibel aus.

Der ihm häufig zugeschriebene Ausruf »Hier stehe ich und kann nicht anders« fiel dabei nicht wörtlich. »Hier stehe ich – ich kann nicht anders«“, diesen Satz, der dem Reformator auf Denkmälern und in zahlreichen Schriften in den Mund gelegt wurde, hat Martin Luther vermutlich so nicht gesagt. Überliefert ist folgende Antwort: »Ich kann und will nicht widerrufen, weil weder sicher noch geraten ist, etwas wider das Gewissen zu tun. Es sei denn, dass ich mit Zeugnissen der Heiligen Schrift oder mit öffentlichen, klaren und hellen Gründen und Ursachen widerlegt werde, denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilen allein, weil es offensichtlich ist, dass sie oft geirrt und sich selbst widersprochen haben. Gott helfe mir. Amen.«

Der junge Kaiser Karl V. reagierte empört: »Es ist sicher, dass ein einzelner Mönch in seiner Meinung irrt, wenn diese gegen die der ganzen Christenheit steht, wie sie seit mehr als tausend Jahren gelehrt wird.

Luther wusste bei seinem Auftritt vor dem Wormser Reichstag weder, wie das Ganze ausgehen würde, noch ob er seine Weigerung zum Widerruf überleben würde. Er stand als Einzelner vor den Mächtigen seiner Zeit, widerstand ihren Einschüchterungen und folgte allein seinem Gewissen. Für Luther war seine Gewissensentscheidung an Gottes Wort gebunden.

Martin Luther hatte aber zahlreiche weltliche Fürsten der Kurie als Förderer, die ihn unterstützten und ihm Obdach und Schutz vor päpstlicher Verfolgung gewährten. Trotz einiger Fürsprecher unter den Mächtigen konnte sich der Reformator bei der Reise nach Worms nur bedingt auf das zugesicherte freie Geleit verlassen: Rund 100 Jahre zuvor war der böhmische Theologe Jan Hus im Vertrauen auf eine ähnliche Zusage zum Konzil nach Konstanz gereist und dort als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden.
Dennoch konnte Luther Worms zunächst unbehelligt verlassen - möglicherweise auch deshalb, weil Karl V. und seine Berater einen Aufruhr in der Bevölkerung fürchteten.

Der Kaiser hätte am liebsten kurzen Prozess gemacht. Dass es überhaupt zu dem Treffen von Karl V. und Luther kam, habe an der verwickelten politischen Konstellation der damaligen Zeit gelegen. So benötigte der Kaiser die Unterstützung der Fürsten für seinen Krieg gegen die Franzosen. Deshalb musste er auch auf Luthers mächtigen Landesherrn, den sächsischen Kurfürsten Friedrich den Weisen, Rücksicht nehmen. Als er sich nun weigerte, wurde er vom Kaiser mit einen Kirchenbann - der sog. Reichsacht - belegt und für vogelfrei erklärt.

Weblink:

Vor 500 Jahren stand Martin Luther vor dem Reichstag in Worms - www.swr.de

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